Es gibt viele, auch einfache Stellhebel und Massnahmen, mit denen Arbeitgeber den Lärm im Grossraumbüro reduzieren. Sie helfen, den Stresspegel der Beschäftigten zu senken und Konflikten vorzubeugen.
Lärm verursacht Stress. Ob laute Bürogeräte, Telefongespräche mit Kunden oder Gespräche unter Kolleginnen und Kollegen. Gerade bei der Arbeit im Büro, wo Konzentration und mitunter eine hohe Aufmerksamkeit gefragt sind, leiden Mitarbeitende oft unter akustischen Störungen. Dies gilt verstärkt für Grossraumbüros. Mit den folgenden Massnahmen können Arbeitgeber den Lärm in Grossraumbüros reduzieren.
Raumteiler aufstellen
Als Raumteiler können bereits vorhandene Möbel wie Aktenschränke, Bücherwände oder Regale dienen. Spezielle Akustik-Stellwände schlucken den Schall deutlich besser und lassen sich leichter umstellen. Raumteiler dämpfen nicht nur den Schall, sie trennen die Arbeitsplätze auch optisch ab. Das reduziert zusätzlich die Ablenkung durch optische Reize.
Akustikvorhänge oder Akustikbilder aufhängen
Akustikvorhänge (Flächenvorhänge) absorbieren den Schall und vermindern so den Reflexionsschall und die Nachhallzeit. Je grösser die verhängte Fläche, desto mehr Schall wird geschluckt. Akustikvorhänge können vor allem hohe und mittlere Frequenzen absorbieren, wie etwa Sprachlärm in Grossraumbüros. Akustikbilder wirken ähnlich wie Akustikvorhänge. Wegen der kleineren Fläche sind Bilder eher für kleine Büros oder als zusätzliche Massnahme geeignet.
Laute Bürogeräte entfernen
Lärmende Geräte wie Drucker oder Kopierer sollten nicht direkt am Arbeitsplatz stehen. Besser ist es, sie in einen separaten Raum zu stellen. Steht dieser nicht zur Verfügung, lassen sich die Geräte auch durch Raumteiler von den übrigen Arbeitsplätzen abgrenzen. Beim Kauf neuer Bürogeräte sollte auf Geräuscharmut geachtet werden. Auch weniger laute Arbeitsgeräte können stören. Tastatur und Maus sind häufig in Gebrauch und es lohnt sich, auf leise Modelle umzusteigen.
Abstand zwischen Arbeitsplätze schaffen
Bei der Einrichtung von Grossraumbüros sollten Arbeitgeber darauf achten, ausreichend Platz zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen zu schaffen. Für Grossraumbüros ab 400 qm fordert die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.2) eine Arbeitsfläche von 12 bis 15 qm pro Person. Die Fläche pro Arbeitsplatz sollte grosszügig geplant werden, denn in Grossraumbüros kommt es oft zu „Überbelegungen“, sodass es zwischen den Arbeitsplätzen an der notwendigen räumlichen und sozialen Distanz fehlt. Eine zu enge Belegung verhindert zudem einen effektiven Lärmschutz. Als Faustregel gilt: Der Abstand ist ausreichend, wenn ein Gespräch beim Sitznachbarn nicht mehr verstehbar ist.
Lärmdämpfende Raummaterialien verwenden
Wenn ein Grossraumbüro neu eingerichtet wird, können Arbeitgeber lärmdämpfende Materialien für Böden, Decke und Wände einsetzen. Sie verringern die Übertragung und Reflexion des Schalls. Geeignete Bodenbeläge sind Teppichböden oder weiche Kunststoffmaterialien.